Fußgänger haben im Ermland "Vorfahrt"

von Norbert Block

Die wichtigste neue Verkehrsregel, die seit Juni 2021 in Polen gilt, betrifft Fußgängerüberwege. Dort haben Fußgänger jetzt "Vorfahrt" an Zebrastreifen. Damit gelten hier nunmehr die gleichen Regeln wie in Deutschland. Wenn ein Fußgänger die Straße überqueren will, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer - mit Ausnahme von Straßenbahnen - an den Fußgängerüberwegen stoppen. An diese Praxis müssen sich insbesondere die polnischen Verkehrsteilnehmer gewöhnen. Schließlich waren die Fußgänger in den vergangenen Jahrzehnten immer auf das Wohlwollen der Autofahrer beim Überqueren der Straße angewiesen. Fußgänger dürfen beim Überqueren der Zebrastreifen nicht aufs Handy schauen. Damit die neuen Regeln bekannt werden, strahlt das polnische Fernsehen entsprechende Werbespots aus. Trotz der neuen Regel sollten die Fußgänger natürlich beim Überqueren der Straße Vorsicht walten lassen.

Innerhalb geschlossener Ortschaften (Ortsschild: schwarze Stadt-Silhouette auf weißem Grund) gilt künftig grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern - es sei denn, dass eine höhere Geschwindigkeit ausdrücklich erlaubt ist. Bisher durfte man nachts schneller fahren.

Auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen ist ein Sicherheitsabstand zu beachten. Er muss die Hälfte der gefahrenen Stundenkilometer in Metern betragen. 

Das Einhalten der Regeln soll mit verstärkten Kontrollen überwacht werden. Bei Verstößen drohen mitunter erhebliche (Geld-)Strafen.

 

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