Vereinsgründung nach 60 Jahren im dritten Anlauf

Neben den Kapitularvikaren und (Apostolischen) Visitatoren Prälat Arthur Kather, Prälat Paul Hoppe, Prälant Johannes Schwalke und Msgr. Dr. Lothar Schlegel sowie den Konsistorialräten kommt dem Ermländerrat und der Ermländervertretung eine besondere Bedeutung bei der Seelsorge an den Heimatvertriebenen und deren Nachfolgern zu. Diese hat zu ihren Zeiten unterschiedliche Ausprägungen.

Am 30. August 1952 treffen sich in Königstein/Taunus, am Grab Bischof Maximilian Kallers, die Honoratioren der Ermlandfamilie. Es sind Priester und Laien, die gemeinsam und auf Initiative von Kapitularvikar Prälat Arthur Kather1 über die Zukunft der Ermlandarbeit nachdenken wollen.

37 ermländische Persönlichkeiten folgen der Einladung Kathers. Es konstituiert sich der Ermländerrat. Dem Gremium, das heute Ermländervertretung heißt, sollen nach dem Willen von Prälat Arthur Kather neben dem stimmrechtslosen Kapitularvikar als Vorsitzenden 15 Mitglieder - neun Laien und sechs Priester - angehören. Aus diesem Kreis wird ein Arbeitsausschuss gebildet, bestehend aus drei Laien und zwei Priestern, die dem Kapiturlarvikar bei den laufenden Geschäften zur Seite standen.

Dr. Hans Preuschoff zählt im Jahr 1954 unter der Überschrift „Was macht eigentlich der Ermländerrat“2 auf, welche Aufgaben sich das Gremium gesetzt hat:

„1. Frage der Heimkehr. Der Ermländerrat sollte die Bindungen der Ermländer an die Heimat wachhalten.

2. Problem der Eingliederung. Der Ermländerrat sollte den Landsleuten Wege aufzeigen, wie die Begegnung zwischen Einheimischen und Vertriebenen gelingen könnte, um somit dazu beizutragen, dass ein neues deutsches Volk aus dieser Vermischung erwachse.

3. Helfende Begleitung. Der Ermländerrat fühlte sich verpflichtet, der jungen Generation, dem Jungen Ermland, in seinen vielfältigen Bemühungen um die Jugendlichen und ihre Verwurzelung in der neuen Umwelt beratend zur Seite zu stehen.

4. Partner in allen An- und Umsiedlungsangelegenheiten. Der Ermländerrat versuchte, den Ratsuchenden sachdienliche Antworten durch kompetente Fachleute zu vermitteln.

5. Bereitstellung von ermländischen Schrifttum. Der Ermländerrat wollte nicht nur wertvolles heimatliches Schriftgut sammeln und bewahren, sondern hatte sich zum Ziel gesetzt, auch Gegenwärtiges der Nachwelt schriftlich zu bewahren.

6. Planung von Großkundgebungen. Der Ermländerrat hielt es für selbstverständlich, dass unter seiner Verantwortung die großen ermländischen Wallfahrten und Heimattreffen organisiert und durchgeführt wurden.

7. Bewahrung des Geschichtsbewusstseins. Der Ermländerrat betrieb an führender Stelle die Wiederbegründung des Historischen Vereins für Ermland.

8. Gesprächspartner mit der Ostpreußlischen Landsmannschaft. Der Ermländerrat vertrat mit Nachdruck die geschichtlich bedingte Eigenständigkeit des katholischen Ermlandes gegenüber dem protestantischen Ostpreußen und verlangte die Berücksichtigung seiner kulturellen Besonderheit.

9. Vermittler von Patenschaften. Aufgrund der soeben genannten Eigenart des Ermlandes bemühte sich der Ermländerrat um adäquate Patenschaften mit den ermländischen Kreisen und Orten und führte die diesbezüglichen Verhandlungen.“3

Einschneidende Veränderungen werden im Jahre 1962 vollzogen. Am 6. und 7. Januar 1962 sind in Münster die Laien mit dem seit 1957 im Amt befindlichen Kapitularvikar Prälat Paul Hoppe quasi unter sich. Lediglich als Gäste sind die Konsistorialräte Professor Dr. Gerhard Fittkau und Georg Grimme zum Arbeitsausschuss, der jetzt „Siebenerausschuss“ hieß, geladen. „Diese vom Ermländerrat benannten Laien überlegten die Neuordnung des Ermländerrates. Es nahmen teil: Dr. (Ernst) Fischer, Münster; Dip.-Chem. Winfried Krause, Münster; Heimleiter Otto Harwardt, Helle; Alfred Hinz, Godesberg; Oberstudienrat Dr. (Hans) Preuschoff, Köln; Ministerialdirigent (Erwin) Wronka, Hannover; Direktor (Paul) Zimmermann, Hannover.“4

Mit  Blick auf das Zweite Vatikanische Konzil (1962 bis 1965) gibt Überlegungen zur demokratischen Bildung des Ermländerrates. Die Bestrebungen werden vom Jungen Ermland befördert. So gibt es am 21. Januar 1962 im Führungsrat der Gemeinschaft „Junges Ermland“ Überlegungen, dem Ermländerrat die Auflösung bei der Herbstsitzung vorzuschlagen. Zuvor soll aber noch ein Siebenergremium gewählt werden. Diese „werden ganz neu den Ermländerrat berufen, damit ein lebendiges und arbeitsfähiges Parlament entsteht.“5 Neben Ermländerrat als „Parlament“ und Siebener-Rat als „Regierung“ sollen die damals sieben ermländischen Vereine und Gruppierungen einen Arbeitsausschuss („Bundesrat“) bilden. Dieser Vorschlag muss offenbar vom Kapitularvikar Prälat Hoppe selbst stammen. Denn in einer Protokollnotiz des Jungen Ermlands steht: „Das Junge Ermland wird ebenfalls vom Hochw. Herrn Kapitularvikar aufgefordert werden, zwei Abgeordnete zu der Gründungssitzung des Arbeitsausschusses zu entsenden“.6 Es werden bereits konkrete Überlegungen zu Satzungsbestimmungen dieses „eingetragenen Vereines“  vermerkt. Zur Gründung des Vereins kam es aber nicht.

Am 24./25. November 1962 entschließen sich Ermländerrat und Kapiturlarvikar Prälat Paul Hoppe zu folgenden Neuerungen. Das Gremium soll künftig nicht mehr berufen, sondern von allen Ermländern gewählt werden. Gleichzeitig erfolgen die Umbennungen in Ermländervertretung (statt Ermländerrat) und Ermländerrat (statt Siebener- beziehungsweise Arbeitsausschuss). Den Vorsitz übernimmt ein gewähltes Mitglied und nicht mehr der Kapitularvikar.

Die Wahl erfolgt im Jahr 1963. 60 Mitglieder, davon fünf durch den Kapitularvikar Berufene, konstituieren sich schließlich am 4./5. Januar 1964 in Münster zur Ermländervertretung. Die Gewählten sind zwischen 23 und 78 Jahren alt, bei einem Durchschnittsalter von 50,5 Jahren. Aus diesem Kreis wird in geheimer Wahl der Ermländerrat gebildet: Dr. Ernst Fischer als Vorsitzender, Paul Zimmermann, Alfred Krassuski, Dr. Winfried Krause, Dr. Hans Preuschoff, Helene Thiel und Erwin Wronka. Bereits mit der Wahl im Jahre 1968 wird die Stellung der ermländischen Gruppen, die ein eigenes Vorschlagsrecht für die Kandidaten erhalten, gestärkt. Georg Herrmann wird neuer Vorsitzender des Ermländerrates.7

Die bis zu diesen Veränderungen starke Stellung der Priester innerhalb des Ermländerrates gibt es jetzt nicht mehr. Vielmehr wirken die ermländischen Geistlichen über das Konsistorium mit. Die gute Zusammenarbeit zwischen dem Kapitularvikar sowie Ermländerat und Ermländervertretung sorgt aber auch für Unmut. Konsistorialrat Ernst Laws beklagt sich auch im Namen seines Mitbruders Georg Grimme in einem Schreiben vom 8. Februar 1969 an Prälat Hoppe: „Du arbeitest nur noch mit dem Ermländerrat - und das Konsistorium ist eine Fiktion, weiter nichts. Dabei ruht doch kirchenrechtlich darauf unsere Existenz.“8 Der Kapitularvikar antwortet quasi öffentlich: Es „kann sich sehen und hören lassen, was die Ermländervertretung und der Ermländerrat zum Besten des Ganzen durchdacht und ausgeführt haben. Was darüber hinaus die Gemeinschaft Junges Ermland, der Kreis Helle, das ermländische Landvolk, die ermländische Lehrerschaft und der Historische Verein in ihren Arbeitstagungen und Veröffentlichungen auf vielfältige Weise geleistet haben, alles war Heilsdienst für unsere Landsleute.“9

Die Ostverträge zu Beginn der 1970er Jahre und die daraus im Jahr 1972 folgenden Neuregelungen des Vatikans zu den Bistümern in Polen begleitet der Ermländerrat mit kritischen Positionen. In diesem Zusammenhang hat der Vatikan den Kapitularvikar Paul Hoppe zum Apostolischen Visitator degradiert. Ab 1972 wurden aber auch Busreisen ins Ermland möglich. Allein 59 Fahrten organisiert bis 2005 Alfred Krassuski, der seit 1958 viele Jahre Mitglied in der Ermländervertretung und im Ermländerrat ist.

Natürlich gibt es auch Meinungsverschiedenheiten und mitunter Kontroversen zwischen den Kapitularvikaren und späteren Visitatoren auf der einen sowie Ermländerrat und Ermländervertretung auf der anderen Seite. Diese bekommt insbesondere der Vorsitzende Walter Schimmelpfennig zu spüren. Er und die weiteren Mitglieder des Ermländerrates eckten mehrfach mit dem sehr dominanten Apostolischen Visitator Prälat Johannes Schwalke an. Dabei hatte dieser auch großen Respekt vor den von Walter Schimmelpfennig ins Leben gerufenen „Ermländischen Begegnungstagen“, bei denen die verschiedenen ermländischen Gruppierungen immer wieder ins Gespräch kommen. Bei den Begegnungstagen in Allenstein (Olsztyn) ist dies auch mit Angehörigen der Deutschen Minderheit und mit polnischen Wissenschaftlern aus dem Ermland möglich geworden.

Das Verhältnis zwischen Ermländerrat und Apostolischen Visitator Prälat Johannes Schwalke entspannt sich im Jahr 1986 mit der Wahl von Dr. Karl-Heinz Wolf zum Vorsitzenden. Ihn verbindet eine langjährige Freundschaft mit Schwalke. In die vierjährige Amtszeit von Wolf fällt der Zusammenbruch des Kommunismus in Mittel- und Osteuropa, die Öffnung der Grenzen und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten. Sorgen bereitet dem Ermländerrat das aus gesundheitlichen Gründen beim Papst eingereichte Rücktrittsgesuch von Prälat Johannes Schwalke. Dieses wird aber vom Vatikan nicht angenommen.

Der Ermländervertretung und Ermländerrat unter dem neuen Vorsitzenden Dr. Norbert Matern unterstützen die Bestrebungen der Deutschen Minderheit im Ermland bei den Gründungen von Vereinen und organisieren erste Ermländertreffen zwischen Ostsee und Thüringer Wald. Die Gemeinschaft Junges Ermland (GJE) organisiert im Jahr 1991 die erste Jugendbegegnung zwischen Jugendlichen aus Deutschland und dem Ermland. Bereits im November 1990 veranstaltet die GJE ein Regionaltreffen in Weimar, zudem auch Jugendliche aus Sachsen und Thüringen kommen.

Die Freude über die vielen neuen Begegnungen und Möglichkeiten in der Seelsorge werden wenige Jahre später getrübt. Gegen die Ankündigung, dass die Ämter der Apostolischen Visitatoren auslaufen sollen, protestieren Ermländervertretung, Ermländerrat und die anderen Organisationen der katholischen Heimatvertriebenen erfolglos. Mit päpstlichen Dekret wird Prälat Johannes Schwalke und den anderen Visitatoren mitgeteilt, dass ihre Ämter mit Wirkung vom 31. Dezember 1998 erlöschen.

Während die anderen Betroffenen von der Deutschen Bischofskonferenz als Visitatoren eingesetzt werden, bleibt das Amt bei den Ermländern vakant, da Prälat Schwalke bereits die Altersgrenze von 75 Jahren erreicht hatte.

Somit kommt der gewählten Vertretung der Ermländer mit dieser ab 1. Januar 1999 geltenden  Neuordnung der Vertriebenenseelsorge eine gesteigerte Verantwortung zu. „Die Neuordnung empfiehlt folgerichtig, dass es auch künftig Gremien gibt, die die angemessene Mitwirkung der Priester und Gläubigen gestatten. Damit ist ein Weg gewiesen, der für die Konsistorien, Pastoralräte und ähnlichen Gremien der bisherigen Visitatoren von Bedeutung ist.“10 Konkret hat der Ermländerrat gegenüber der Deutschen Bischofskonferenz ein Vorschlagsrecht für die Besetzung des Amtes des Visitators. Gerade die fast eineinhalbjährige Vakanz zwischen dem Ausscheiden von Alt-Visitator Prälat Johannes Schwalke und der Ernennung von Dr. Lothar Schlegel zum Visitator hat untermauert, wie wichtig die Existenz von Ermländervertretung und Ermländerrat in dieser Zeit ist.

Mit der Wahl des damals 34-Jährigen Norbert Block zum Vorsitzenden des Ermländerrates gibt es auch einen Generationenwechsel. Erstmals ist ein Vertreter der sogenannten Nicht-Erlebnisgeneration an der Spitze des Gremiums. Dr. Norbert Matern wird sein Stellvertreter. Vier Jahre später rückt mit dem zu diesem Zeitpunkt 36-Jährigen Dr. Peter Herrmann ein jüngerer Aussiedler im Amt des stellvertretenden Vorsitzenden nach.

In einem Thesenpapier kündigt Vertriebenenbischof Dr. Reinhard Hauke im Frühjahr 2011 an, dass die Deutsche Bischofskonferenz die Ämter der Visitatoren im Jahr 2016 auslaufen lassen will. Vereine sollen die Verantwortung für die Seelsorge an den Heimatvertriebenen übernehmen. Der Visitator, Ermländerrat, Ermländervertretung, Ermländisches Konsistorium, Bischof-Maximilian-Kaller-Stiftung e.V. und die Visitator Ermland Stiftung setzen sich mit diesen Vorgaben in den Folgenmonaten intensiv auseinander. Die Thematik gewinnt Brisanz, nachdem die Amtszeit von Visitator Msgr. Dr. Lothar Schlegel im Oktober 2011 altersbedingt nicht von der Deutschen Bischofskonferenz verlängert wird und das Amt vakant bleibt. Anfang 2013 wird von Bischofskonferenz ergänzend mitgeteilt, dass nunmehr kein Visitator mehr für die Ermländer ernannt worden soll. Es wird bis August 2012 entschieden, dass der Bischof-Maximilian-Kaller-Stiftung e.V. und die Visitator Ermland Stiftung nicht zu einem Träger für die Ermländerarbeit umstrukturiert werden.

In dieser Phase ist die Ermländervertretung neu gewählt worden. Bei der konstituierenden Sitzung Ende August 2012 wird der neu gewählte Ermländerrat beauftragt, innerhalb von drei Monaten eine Vereinsgründung vorzubereiten. Der Verein Ermlandfamilie wird schließlich am 17. November 2012 in Münster gegründet. Der Ermländerrat wird als Vorstand bestätigt. Die angestrebte kirchliche Anerkennung scheitert am Widerstand von Bürokraten bei der Deutschen Bischofskonferenz. Im April erhält der Verein die Gemeinnützigkeit. Mit Wirkung vom 30. August 2013 wird der Ermlandfamilie e.V. im Vereinsregister von Münster eingetragen. Intensiv wird an den Beratungen das Ermländische Konsistorium beteiligt.

Im Oktober 2013 werden die „Ermlandbriefe“, die Quartalszeitschrift der Ermländer, erstmals vom Ermlandfamilie e.V. herausgegeben. Der rechtsfähige Verein übernimmt zum 1. November 2013 Geschäfte der seit Oktober 2011 verwaisten Visitatur Ermland. Drei Mitarbeiter erhalten neue Anstellungsverträge. Damit sind die Vorstände Norbert Block und Dr. Peter Herrmann Arbeitgeber – eine neue zeitintensive Herausforderung für den ehrenamtlich tätigen Ermländerrat. Gleichzeitig werden zahlreiche Projekte in Angriff genommen.

Im Oktober 2016 beschließt die Deutsche Bischofskonferenz, dass auch die anderen Visitaturen, die für die Vertriebenen- und Aussiedlerseelsorge zuständig waren, aufgelöst werden. Die Amter auch dieser Visitatoren erlöschen. Vereine - wie es bereits der Ermlandfamilie e.V. vorlebt - übernehmen die Aufgaben der Sonderseelsorge.

Die Deutsche Bischofskonferenz erkennt den Ermlandfamilie e.V. nach einem längeren Ringen um Details der Satzung am 22. August 2017 als privaten kanonischen Verein an und verleiht im Rechtspersönlichkeit nach kanonischem Recht gemäß can. 322 § 1 CIC. Das Dekret ist vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Reinhard Kardinal Marx.


1 vergleiche: Ermländische Perspektiven in „Ermlandbriefe 3/2001“
2 Ermlandbriefe, Weihnachten 1954
3 Alfred Penkert: Ermland in der Zerstreuung, S.73 f
4 Archiv im Ermlandhaus, Ordner Junges Ermland 1962 (breit), Anlage  „Mitteilungen aus der Gemeinschaft „Junges Ermland“ 1 - 1962“ zum Protokoll des „Führungskreistreffen des Jungen Ermland in Helle vom 28.12. - 30.12.196
5 Archiv im Ermlandhaus, Ordner Junges Ermland 1962 (schmal), Protokollanlage von Bundessprecherin Gabriele Staff zur Führungsratssitzung vom 21. Januar 1962 unter dem Titel: Notiz über Vorschläge für die Konstitution des „Arbeitsausschusses der ermländischen Vereine e.V.“
6 ebd.
7 vergleiche: Alfred Penkert: Ermland in der Zerstreuung, S. 123 ff
8 Archiv im Ermlandhaus, Priesterakte Laws, Brief vom 8.2.1969
9 Unser Ermlandbuch 1973, S. 4
10 Kirche und Heimat, Die katholische Vertriebenen- und Aussiedlerseelsorge in Deutschland, Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz, 1999, S. 350